Tarifordnung

Zusammensetzung des Tarifes

Im Tarif sind neben der pädagogischen Betreuung und der Verpflegung auch die Ausflüge sowie diverse Pflegeprodukte inbegriffen.

 

Tarif für Babys bis 18 Monate

Steuerbares Brutto-Einkommen

Ganzer Tag

Vormittag         

Nachmittag

Unabhängig vom Einkommen

CHF 130.00

CHF 91.00

CHF 78.00

 

Tarif für Kinder ab 19 Monate

Die Tarife werden nach dem aktuellen steuerbaren Brutto-Einkommen berechnet.

Steuerbares Brutto-Einkommen

Ganzer Tag

Vormittag         

Nachmittag

bis CHF 100'000

CHF 110.00

CHF 77.00

CHF 66.00

CHF 100'001 bis 110’000

CHF 115.00

CHF 80.50

CHF 69.00

CHF 110'001 bis 125’000

CHF 120.00

CHF 84.00

CHF 72.00

ab CHF 125'001

CHF 125.00

CHF 87.50

CHF 75.00

 

Zusammensetzung des Einkommens

Zum steuerbaren Brutto-Einkommen beider Elternteile wird folgendes dazu gerechnet: Zusatzverdienste, Alimente, IV-Renten, Stipendien, Sozialhilfe, Unterstützungsbeiträge, Waisen- und Halbwaisenrenten, Witwen- und Witwerrenten, etc.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns Kopien folgender Unterlagen unaufgefordert abgeben oder uns mitteilen, falls Ihr steuerbares Brutto-Einkommen über CHF 125.001 ist:

  • Letztjähriger Lohnausweis (falls der Lohn noch aktuell ist) oder die letzten drei Lohnabrechnungen beider Elternteile
  • Oben aufgeführte Zusatzdokumente (falls vorhanden)
  • EBV: Testformular von der Schulverwaltung Dietikon

Die Angaben werden streng vertraulich behandelt.

 

Subventionierte Plätze (EBV)

Das Kinderhaus LOKI verfügt über eine begrenzte Anzahl an subventionierten Plätzen. Eltern mit Wohnsitz in Dietikon, haben die Möglichkeit, Subventionen (EBV) bei der Stadt Dietikon zu beantragen.

Um den monatlichen Elternbeitrag berechnen zu können, müssen sich die Eltern mit den notwendigen Unterlagen (siehe „Zusammensetzung des Einkommens“) an die Fachstelle Frühe Kindheit, Bremgartnerstrasse 22 in Dietikon wenden. Es wird dann ein Testformular erstellt, auf welchem der Monatstarif ersichtlich ist.

Die Stadt Dietikon rechnet mit folgen Betreuungs-Prozentsätzen:

  • Ganztagesbetreuung: 100%
  • Halbtagesbetreuung Morgen mit Mittagessen: 70%
  • Halbtagesbetreuung Nachmittag: 50%

Der Monatstarif wird von der Stadt wie folgt berechnet: Betreuungstarif subventioniert x Anzahl Tage pro Woche x 4.2.

Unter https://kitarechner.ch/Dietikon/ kann der Elternbeitrag pro Monat selbst ermittelt
werden.

Genauere Informationen finden Sie unter:
www.schule-dietikon.ch/de/betreuung/ausserschulische/kinderkrippen/

Bei einer Zusatzbetreuung wird der reguläre Tarif von CHF 110 in Rechnung gestellt.

 

Zahlungsregelung

Der Monatstarif berechnet sich aus: Betreuungstarif x Anzahl Tage pro Woche x 4.

Im Monatstarif sind die Betriebsferien sowie Feiertage bereits abgezogen, da im Jahr nur 48 von 52 Wochen bezahlt werden müssen.

Der Monatstarif ist jeweils auf den 1. jeden Monates im Voraus zu bezahlen. Eventuelle zusätzliche Betreuungstage werden im Nachhinein verrechnet.

 

Reservation eines Betreuungsplatzes

Freie Betreuungsplätze können reserviert werden. Wenn diese länger als zwei Monate im Voraus reserviert werden, verrechnet das Kinderhaus eine Reservationsgebühr von CHF 200. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet.

Bei der Betreuungsplatz-Reservation eines weiteren Kindes muss keine Reservationsgebühr bezahlt werden.

 

Bezahlen eines Depots

Beim Eintritt bezahlen die Eltern ein Depot in der Höhe eines Monatstarifes, welches bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses zurückerstattet wird, sofern keine Forderungen bestehen.

Bei Familien mit mehreren Kindern, muss für jedes Kind ein Depot bezahlt werden.

 

Aufnahmegebühr

Beim Eintritt des Kindes wird für den administrativen Aufwand und die Eingewöhnung eine einmalige Aufnahmegebühr von CHF 100 bar bezahlt.

Bei Familien mit mehreren Kindern, muss für jedes Kind eine Aufnahmegebühr bezahlt werden.

 

Geschwisterrabatt

Für jedes weitere Kind, welches im Kinderhaus LOKI betreut wird, erhalten die Eltern 10% Rabatt auf den Monatstarif des älteren Kindes (ausgenommen subventionierte Plätze).

 

Betreuungskosten bei Abwesenheit

Die Kosten für die vereinbarten Betreuungszeiten werden auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Ferien) verrechnet.

Bei längerer Abwesenheit (ab 1 Monat), erhalten die Eltern 50% Rabatt auf den Monatstarif.

Feiertage sowie Ferientage können nicht kompensiert werden.

 

Melden von Änderungen

Bitte melden Sie uns Änderungen von Wohn- und Arbeitsplatz, sowie Änderungen von Einkommensverhältnissen. Wer diesbezüglich dem Kinderhaus keine oder falsche Angaben macht, riskiert den Verlust des Betreuungsplatzes.